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Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach
dem Gesetz oder wird zwischen Anwalt und Mandant frei vereinbart.
Der gesetzliche Honoraranspruch ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) geregelt. Je nachdem, worum es dem Mandanten
summenmäßig geht (Gegenstandswert), bzw. welche Tätigkeit
der Anwalt erbringt, werden uns in einem Kostenverzeichnis bestimmte
Gebühren zugewiesen.
Eine freie Vereinbarung unseres Honorars erfolgt in Abstimmung mit
unseren Mandanten, wenn dies nach der Art der Angelegenheit angemessen
ist. Dabei behalten wir sowohl die Leistungsfähigkeit unserer
Mandanten als auch die Besonderheiten des jeweiligen Mandates im Auge.
In der Regel bemessen wir Stundenhonorare in der Größenordnung
von 125,- € bis 250,- € zzgl. MWSt. Die Vereinbarung von
Erfolgshonoraren ist uns gesetzlich untersagt.
Für Erstberatungen bitten wir um Bereithaltung von 125,- € in bar.
Soweit geboten, leisten unsere Mandanten zu Mandatsbeginn auf
Anforderung Vorschuss. Für rechtsschutzversicherte Mandanten
setzen wir uns als Serviceleistung mit der Versicherung in Verbindung,
holen Kostendeckung ein und rechnen gegenüber der Versicherung ab. Wenn wir in
Schadensfällen mit der Regulierung beauftragt werden, sind unsere
Kosten von der Ersatzpflicht des Schädigers umfasst.
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