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Dr. Müller-Rath gehört der Kanzlei als
jüngstes Mitglied an. Nach einjährigem USA-Aufenthalt und
Wehrdienst schloss er sein Studium an der
Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster 1994 mit
Prädikatsexamen ab. Zum Referendariat wechselte er nach Berlin.
Dort wurde er nach dem Assessorexamen 1997 als Rechtsanwalt
zugelassen und trat sogleich in die Kanzlei ein.
An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promovierte Dr. Müller-Rath
im Wintersemester 2009/10 zu einem Thema aus dem Besonderen Verwaltungs-
und Staatshaftungsrecht
("Der
künstliche Stau: Polizeiliche Aufhaltung Flüchtiger auf
Bundesautobahnen.") mit 'magna cum laude'.
Als Fachanwalt für Medizinrecht
setzt Dr. Müller-Rath bereits seit 2007 einen Schwerpunkt in
der Betreuung niedergelassener Leistungserbringer:
Er berät und vertritt
Ärzte und Zahnärzte bei
der Lösung aller praxisrelevanten Rechtsfragen, insbesondere:
- Praxis(anteils)kauf und -Verkauf,
- Praxismiet- und -arbeitsrecht,
- Prüfung oder Gestaltung von Verträgen ärztlicher
Berufsausübungsgemeinschaften.
- Abwehr von Regressforderungen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte aus dem Bereich des allgemeinen
Zivilrechts sind das Erbrecht (insbesondere: Pflichtteilsrecht, Fragen
von Testierfähigkeit und Testamentserrichtung, Erbscheinsverfahren)
und das Grundstücksrecht (insbesondere: Grundstückskaufverträge).
Da seine Tätigkeit die Gestaltung und Prüfung komplizierter
Verträge ebenso wie die vertiefte schriftsätzliche
Auseinandersetzung in komplexen Gerichtsverfahren umfasst, ist Rechtsanwalt
Dr. Müller-Rath in die Betreuung aller umfangreichen Zivil(prozess)mandate
der Kanzlei eingebunden.
Im Deutschen Anwaltverein ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.
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