Rechtsanwalt Claus H. Wulff

 

Mein Berufsziel, als freier und selbständiger Anwalt zu arbeiten, stand schon während des Studiums fest, so dass ich von 1985 an neben dem Referendariat in einer Berliner Anwaltspraxis arbeitete, um schon parallel zur Ausbildung Erfahrungen zu sammeln. 1988 gründete ich mit dem Kollegen Michael Scheufen unser heutiges Büro.

Ich bin mit Leidenschaft und Begeisterung Anwalt und Fachanwalt. Meine Schwerpunkte, das Erbrecht, das Mietrecht, das Betreuungsrecht und das Anwaltshaftungsrecht, reizen mich immer wieder aufs Neue.

In Würdigung meiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin bereits vor Jahren das Recht, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Ich bearbeite hier insbesondere Fragen zu Pflichtteil, Vermächtnis, Erbteil, Erbengemeinschaft (Auseinandersetzung), Erbschein. Unter anderem aufgrund dieser Qualifikationen werde ich seit vielen Jahren von Berliner Nachlassgerichten mit der Abwicklung erbrechtlicher Sachverhalte im gerichtlichen Auftrag betraut.

Damit ergibt sich zugleich die Schnittstelle zu meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Mietrecht (Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, WEG-Recht).

Meine langjährige Tätigkeit im Betreuungsrecht ermöglicht mir gerade auch die Vertretung Betroffener in der Konfliktsituation Betreuungseinleitung. Durch die Praxis bin ich im übrigen darauf aufmerksam geworden, dass leider nicht jeder Fall von anderen Rechtsanwaltskollegen korrekt bearbeitet wird, sei es in Bezug auf das Honorar oder auf den Inhalt. Ich habe es mir daher zur Aufgabe gemacht, im Spezialgebiet Anwaltshaftungsrecht enttäuschte Mandanten nötigenfalls auch gegen Kollegen zu vertreten.

Für spezielle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an mich.

Foto Rechtsanwalt Claus H. Wulff
als E-Mail verschicken
Seite drucken
Seite speichern