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Mein Berufsziel, als freier und selbständiger Anwalt zu arbeiten,
stand schon während des Studiums fest, so dass ich von 1985 an neben
dem Referendariat in einer Berliner Anwaltspraxis arbeitete, um schon
parallel zur Ausbildung Erfahrungen zu sammeln. 1988 gründete ich
mit dem Kollegen Michael Scheufen unser heutiges Büro.
Ich bin mit Leidenschaft und Begeisterung Anwalt und Fachanwalt.
Meine Schwerpunkte, das Erbrecht, das
Mietrecht, das Betreuungsrecht
und das Anwaltshaftungsrecht,
reizen mich immer wieder aufs Neue.
In Würdigung meiner theoretischen Kenntnisse und praktischen
Erfahrungen im Erbrecht verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin
bereits vor Jahren das Recht, die Bezeichnung Fachanwalt
für Erbrecht zu führen.
Ich bearbeite hier insbesondere Fragen zu Pflichtteil,
Vermächtnis, Erbteil,
Erbengemeinschaft (Auseinandersetzung),
Erbschein. Unter anderem aufgrund dieser Qualifikationen
werde ich seit vielen Jahren von Berliner Nachlassgerichten mit der
Abwicklung erbrechtlicher Sachverhalte im gerichtlichen Auftrag betraut.
Damit ergibt sich zugleich die Schnittstelle zu meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Mietrecht
(Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, WEG-Recht).
Meine langjährige Tätigkeit im Betreuungsrecht ermöglicht mir gerade
auch die Vertretung Betroffener in der Konfliktsituation Betreuungseinleitung.
Durch die Praxis bin ich im übrigen darauf aufmerksam geworden,
dass leider nicht jeder Fall von anderen Rechtsanwaltskollegen korrekt
bearbeitet wird, sei es in Bezug auf das Honorar oder auf den Inhalt.
Ich habe es mir daher zur Aufgabe gemacht, im Spezialgebiet
Anwaltshaftungsrecht enttäuschte Mandanten
nötigenfalls auch gegen Kollegen zu vertreten.
Für spezielle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an mich.
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