Rechtsanwalt Claus H. Wulff

- Fachanwalt für Erbrecht - 

Mein Berufsziel, als freier und selbständiger Anwalt zu arbeiten, stand schon während des Studiums fest, so dass ich von 1985 an neben dem Referendariat in einer Berliner Anwaltspraxis arbeitete, um schon parallel zur Ausbildung Erfahrungen zu sammeln. 1988 gründete ich mit dem Kollegen Michael Scheufen unser heutiges Büro. 

Ich bin mit Leidenschaft und Begeisterung Anwalt und Fachanwalt. Meine Schwerpunkt, das Erbrecht, reizt mich immer wieder aufs Neue. 

In Würdigung meiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin bereits 2006 das Recht, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Ich bearbeite hier insbesondere Fragen zu den Schwerpunktgebieten Pflichtteil, Vermächtnis, Erbteil, Erbengemeinschaft (Auseinandersetzung), Erbenhaftung und Erbscheinsverfahren. Außerdem bin ich zertifizierter Testamentsvollstrecker gem. den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Unter anderem aufgrund dieser Qualifikationen werde ich seit vielen Jahren nicht nur von zahlreichen Privatpersonen, sondern auch von Berliner Nachlassgerichten mit der Bearbeitung und Abwicklung erbrechtlicher Sachverhalte betraut.  

Für spezielle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an mich.