Rechtsanwalt Dr. Frank Müller-Rath

- Fachanwalt für Erbrecht -

- Fachanwalt für Medizinrecht -

Dr. Frank Müller-Rath schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster 1994 mit Prädikatsexamen ab. Zum Referendariat wechselte er nach Berlin. Dort wurde er nach dem Assessorexamen 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und trat sogleich in die Kanzlei ein. 

An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promovierte Dr. Frank Müller-Rath im Wintersemester 2009/10 zu einem Thema aus dem Besonderen Verwaltungs- und Staatshaftungsrecht ("Der künstliche Stau: Polizeiliche Aufhaltung Flüchtiger auf Bundesautobahnen.") mit 'magna cum laude'.

Dr. Frank Müller-Rath ist im Schwerpunkt zivilrechtlich und zivilprozessual tätig.

Seit Juni 2020 ist er Fachanwalt für Erbrecht. Als solcher berät und vertritt er als  vor allem Privatpersonen

  • wenn es um die Erbenstellung geht (vor allem in Erbscheinsverfahren),
  • bei Fragen rund um die Wirksamkeit, Auslegung und Umsetzung von Testamenten,
  • als Testamentsvollstrecker,
  • bei Verwaltung, Verkauf oder Versteigerung von Nachlassimmobilien,
  • in der Auseinandersetzung mit Miterben bis hin zur Vorbereitung und Durchführung der Nachlassteilung sowie
  • in Pflichtteilsstreitigkeiten.

In der Erbfallvorsorge betreut Dr. Frank Müller-Rath die Erstellung und Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen. Nachlassgerichte bestellen ihn regelmäßig als Nachlasspfleger für die Abwicklung von Nachlässen unbekannter Erben.

Als Fachanwalt für Medizinrecht setzt Dr. Frank Müller-Rath bereits seit 2007 einen weiteren Schwerpunkt in der Betreuung niedergelassener Leistungserbringer: Er berät und vertritt Ärzte und Zahnärzte bei der Lösung praxisrelevanter Rechtsfragen, insbesondere rund um Praxis(anteils)kauf- und Verkauf, im Zulassungsrecht sowie bei der Gestaltung oder Prüfung von Gesellschaftsverträgen zahnärztlicher und ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften.

Dr. Frank Müller-Rath ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.